AGB NetBid Industrie Auktionen AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NetBid Industrieaukionen AG
Die NetBid Industrieauktionen AG (nachfolgend „NetBid“) betreibt eine Online-Plattform
für den interaktiven Internet-Vertrieb von gebrauchten Maschinen und maschinellen Anlagen
(nachfolgend die „Online-Plattform“). Die nachstehenden AGB regeln die rechtlichen Verhältnisse
zwischen NetBid, den Einlieferern (nachfolgend der bzw. die „Einlieferer“ oder „
Verkäufer“) der zum Verkauf stehenden Objekte (nachfolgend die „Einlieferungsobjekte“
oder ggf. die „Verkaufsobjekte“) sowie den Personen, die über die Internet-Plattformen
der NetBid Gebote für die zum Verkauf stehenden Objekte abgeben (nachfolgend der bzw. die
„Teilnehmer“ oder „Käufer“).
I. Allgemeines
1. Der Teilnehmer ermächtigt NetBid durch Anmeldung, seine Daten zu erheben, zu speichern
und zu nutzen sowie den Benutzernamen im Rahmen von Auktions- und Tradingplattformen zu
veröffentlichen. Die Anmeldung ist kostenlos, die Zulassung zur Online-Plattform erfolgt
durch Vergabe von Benutzernamen und Kennwort. Alle Daten des Teilnehmers werden ausschließlich
zur Abwicklung von Rechtsgeschäften sowie zum Zwecke des Betriebs der Online-Plattform
gespeichert und verwendet.
2. Der Teilnehmer identifiziert sich bzw. legitimiert sich bei Nutzung der Online-Plattform
durch seinen Benutzernamen und sein Kennwort. Er sorgt durch geeignete Maßnahmen für die
Vertraulichkeit dieser Informationen, so dass kein Unbefugter ohne sein Einverständnis mit
diesen Informationen bieten oder traden kann. Benutzername und Kennwort werden durch NetBid
an die Teilnehmer nach Anmeldung vergeben. Ein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht
nicht. NetBid behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Zulassung
zurückzuziehen. Die Anmeldung kann von Seiten des Teilnehmers zurückgenommen werden.
3. Wer Gegenstände über die Online-Plattform veräußern will, kann wählen, welche Verkaufsform
(„Auktion„ oder „Trading“;) er für die Veräußerung der Gegenstände nutzen will. Er hat die
folgenden Verkaufsformen zur Auswahl:
(a) "Premium Auktion"
Auktion mit umfassenden Zusatz-Dienstleistungen der NetBid: Erfassung von technischen Daten
und digitalen Fotografien vor Ort, Beurteilung der Position und Einschätzung des Marktpreises
sowie eine spezifische Bewerbung in Fachzeitschriften.
(b) "Standard Auktion"
Auktion ohne zusätzliche NetBid-Dienstleistungen: NetBid stellt lediglich die Online-Plattform
zur Verfügung.
(c) "Premium Trading"
Trading mit umfassenden Dienstleistungen der NetBid: Erfassung von technischen Daten und
digitalen Fotografien vor Ort, Beurteilung der Sache und Einschätzung des Marktpreises sowie
eine spezifische Bewerbung in Fachzeitschriften.
(d) "Standard Trading“
Trading ohne zusätzliche NetBid-Dienstleistungen: NetBid stellt lediglich die Online-Plattform
zur Verfügung.
Der Verkäufer kann mit vorheriger Zustimmung von NetBid zwischen den Verkaufsformen wechseln.
Ein Wechsel ist nicht möglich, solange noch wirksame Gebote bzw. Angebote im Rahmen der
gewählten Variante für den jeweils zu veräußernden Gegenstand vorliegen oder abgegeben werden
können.
In den Verkaufsformen (a) bis (c) gilt die Wahl einer Verkaufsform als exklusives Recht von
NetBid zur Vermittlung des zu veräußernden Gegenstandes innerhalb des vereinbarten
Vermarktungszeitraumes zzgl. einer Woche.
II. Besondere Regelungen für die Verkaufsform "Auktion"
1. NetBid erbringt die Dienstleistungen gemäß der jeweils gewählten Verkaufsform
(vgl. Ziffer I. 3. a, b). Über die Verkaufsformen „Premium Auktion“ und „Standard Auktion“
erfolgt ein Verkauf der Einlieferunsobjekte namens und für Rechnung des Einlieferers durch NetBid.
Nach Kauf eines Einlieferungs- bzw. Verkaufsobjekts hat der Käufer bei Rechnungserhalt das Recht,
Namen und Anschrift des Einlieferers von NetBid zu erfahren.
2. Ein Kaufvertrag kommt zwischen dem Einlieferer und demjenigen Teilnehmer zustande, der zum
Zeitpunkt des Ablaufes des Zeitraums, in dem die Abgabe von Geboten möglich ist (nachfolgend
der „Gebotszeitraum“), das höchste Gebot (nachfolgend auch das „Höchstgebot“,
der das Höchstgebot Abgebende auch der „Höchstbietende“) abgegeben hat. Etwaige
Mindestgebote setzt NetBid fest. Bei mehreren gleichhohen Geboten gilt das zuerst bei NetBid
eingegangene Gebot. Die Bestimmung des Schlusszeitpunkts des Gebotszeitraums (nachfolgend der
„Schlusszeitpunkt“), erfolgt ausschließlich und verbindlich mittels der Systemuhrzeit
der Online-Plattform von NetBid. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger
als zehn Minuten vor Ablauf des Gebotszeitraums, so wird der Schlusszeitpunkt soweit
hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Schlusszeitpunkt ein Zeitraum
von zehn Minuten liegt (nachfolgend der „Verlängerungszeitraum“). Entsprechendes gilt,
wenn dieses Gebot in dem Verlängerungszeitraum seinerseits überboten wird.
3. Sollten zwischen den Beteiligten Zweifel bzw. Uneinigkeit über die Gültigkeit des
Höchstgebotes eines Teilnehmers bestehen, beispielsweise, weil der Höchstbietende sein Gebot
nicht gelten lassen will, so entscheidet NetBid ausschließlich und verbindlich über das
Zustandekommen eines Kaufvertrags zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebots. Die
Teilnehmer unterwerfen sich insoweit einer Entscheidung von NetBid. Entscheidet NetBid, dass
ein Kaufvertrag zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebots nicht zustande gekommen ist,
so ist NetBid berechtigt, das betreffende Einlieferungsobjekt neu auszubieten.
4. NetBid hat das Recht, Positionen von Einlieferungsobjekten zu trennen, zusammenzufassen
oder bis zum Schlusszeitpunkt zurückzuziehen. Sieht NetBid ein Gebot als zu niedrig an, so
ist NetBid berechtigt, das Gebot eines oder mehrerer Teilnehmer zurückzuweisen. Ferner ist
NetBid berechtigt, den Abschluss eines Kaufvertrages zum Schlusszeitpunkt nach freiem Ermessen
unter Vorbehalt zu stellen. Wird der Abschluss eines Kaufvertrages durch NetBid unter Vorbehalt
gestellt, so ist der Höchstbietende noch nicht berechtigt die Übertragung des Eigentums
betreffend das jeweilige Versteigerungsobjekt an sich zu verlangen. Vielmehr bleibt der
Höchstbietende an sein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages dem Einlieferer bzw. NetBid
gegenüber vom Schlusszeitpunkt an für die Dauer von sieben Kalendertagen (nachfolgend auch
der „Bindungszeitraum“) gebunden. NetBid ist während des Bindungszeitraums berechtigt, das
Gebot des Höchstbietenden aus wichtigem Grund abzulehnen. Erklärt sich NetBid nicht während
des Bindungszeitraums, so kommt mit Ablauf des Bindungszeitraumes kein Kaufvertrag zustande.
NetBid versteigert einzelne Positionen oder Blockpositionen (Zusammenfassung mehrerer Positionen
unter einer Auktionsnummer). Bei Blockpositionen erfolgt die Auktion in zwei Schritten: 1.) Zuerst
werden die einzelnen Positionen zur Auktion gestellt. Der Zuschlag erfolgt unter der aufschiebenden
Bedingung (Vorbehalt), dass die Position nicht als Teil einer Blockposition zugeschlagen wird.
Sofern auf die Blockpositionen keine Gebote abgegeben werden, verbleibt es beim Zuschlag der
einzelnen Positionen sofern der Mindestpreis erzielt ist. 2.) Sind auf Blockpositionen Gebote
abgegeben worden, tritt folgende Regelung in Kraft: Für Blockgebote wird der Zuschlag erteilt,
wenn das höchste Gebot höher ist, als die Summe der Gebote bzw. Mindestpreise auf die einzelnen
Positionen. Der Zuschlag (unter Vorbehalt) für die einzelnen Positionen ist dann mangels
Bedingungseintritt nicht erfolgt.
5. Die Verkaufsobjekte gelten mit der mittels e-Mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers
über den Abschluss des Kaufvertrages durch NetBid als an den Käufer übergeben. Die Haftung und
die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Verkaufsobjekts
geht von diesem Moment an auf den Käufer über.
6. Das Eigentum an dem Verkaufsobjekt geht allerdings erst nach erfolgter vollständiger
Bezahlung von Kaufpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer (gemeinsam nachfolgend die
„Zahlungsverpflichtung“) und einer entsprechenden schriftlichen Freigabeerklärung von NetBid
auf den Käufer über.
7. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Kaufpreisbeträge gem. Ziffer IV. 1. oder bei nicht
rechtzeitiger Abholung des Verkaufsobjekts durch den Käufer hat der Einlieferer nach
erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist das Recht, Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann das Verkaufsobjekt
auch auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern. Der Käufer ist zur Abnahme
aller von ihm gekauften Verkaufsobjekte verpflichtet.
8. Die Abholfristen sind der Beschreibung der entsprechenden Positionen zu entnehmen. Werden
diese Fristen vom Käufer nicht eingehalten, so gelten die Inhalte gem. Ziffer 7.
9. Abtransport und Demontage der gekauften Verkaufsobjekte erfolgen auf Kosten und Risiko
des Käufers. Der Käufer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport
am Eigentum des Einlieferers oder Dritter entstehen. Sollten sich bei der Demontage Öffnungen
an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen ergeben, so ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine
Kosten von einer Fachfirma wieder schließen zu lassen. NetBid behält sich das Recht vor,
Objekte, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder sonstigen Gegenständen Dritter
verursachen können, mit Kautionen zu belegen. Die Bekanntgabe der in Frage kommenden Positionen
und die Höhe der Kautionen erfolgt auf der Internetseite der NetBid (www.netbid.com).
10. Da der Kaufvertrag jeweils zwischen dem Einlieferer und dem Käufer zustandekommt, übernimmt
NetBid keinerlei Gewährleistungshaftung für die Verkaufsobjekte. Die Einlieferungsobjekte
können durch die Teilnehmer vor der Versteigerung besichtigt werden. Die Angaben auf der
Internetseite der Netbid, insbesondere technische Daten, Maße oder Mengenangaben, sind keine
zugesicherten Eigenschaften. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände vom Einlieferer an den Käufer
über die Online-Plattform erfolgt wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung.
11. Das Betreten des Geländes, auf dem sich die Einlieferungsobjekte befinden, zum Zwecke der
Besichtigung oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung von NetBid oder des
Einlieferers ist ausgeschlossen.
12. Die für die Online-Plattform anwendbaren Bedingungen gelten auch für einen eventuellen
freihändigen Verkauf.
III. Besondere Regelungen für die Verkaufsform "Trading"
1. NetBid erbringt die Dienstleistungen gemäß der jeweils gewählten Verkaufsform (vgl.
Ziffer I. 3. c, d). Über die Verkaufsformen „Premium Trading“ und „Standard Trading“ holt
NetBid für die Einlieferer lediglich Angebote ein und erbringt ggf. die in der jeweiligen
Teilnahmevariante vereinbarten weiteren Dienstleistungen.
2. Der Einlieferer gibt NetBid seine Preisvorstellungen oder einen Mindestpreis an. Der
Einlieferer gibt selbst kein Angebot im Rechtssinne ab. Seine Angaben verstehen sich sämtlich
als Aufforderung an die Teilnehmer, ihrerseits rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der
Einlieferer kann seine Aufforderung jederzeit zurückziehen. Er ist hieran nicht gebunden,
so dass Ansprüche etwa bietender Teilnehmer nicht einzig aufgrund der Angaben des Einlieferers
entstehen.
3. Der interessierte Teilnehmer gibt über die Online-Plattform von NetBid ein rechtlich
bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Einlieferer unter Berücksichtigung
etwaiger Mindestpreisangaben des Einlieferers und unter Bestimmung einer Annahmefrist (Datum,
Uhrzeit) ab. Ein Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen Einlieferer und Käufer zustande, wenn
der Einlieferer das Angebot des Käufers innerhalb der von diesem bestimmten Frist über die
Online-Plattform annimmt. Es steht im freien Ermessen des Einlieferers, welches Angebot er
annimmt. NetBid nimmt hierauf keinen Einfluss und ist im Hinblick auf die Erklärungen des
Einlieferers sowie der Teilnehmer nur Erklärungs- bzw. Empfangsbote. NetBid übernimmt auch
keinerlei Gewährleistungsverpflichtungen im Hinblick auf die Verkaufsobjekte. Etwaige
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
auf der Basis des zwischen diesen geschlossenen Vertrages.
4. Mit Annahme eines Angebotes eines Teilnehmers durch den Einlieferer erlischt gleichzeitig
die Bindung der übrigen Teilnehmer, welche Angebote abgegeben haben.
IV. Weitere Bestimmungen für Auktions- und Tradinggeschäfte
1. Der Käufer zahlt im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages über die
Online-Plattform an NetBid folgende Courtage:
- Kaufpreis bis inkl. € 25.000: 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch Euro 50,-.
- Kaufpreis bis inkl. € 50.000: 9 % des Kaufpreises
- Kaufpreis bis inkl. € 100.000: 8 % des Kaufpreises
- Kaufpreis über € 100.000: 7 % des Kaufpreises
Sondercourtagen, z.B. für Positionen aus Präsenzauktionen, bleiben von dieser Regelung
unberührt. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Netto-Kaufpreis (ohne Mehrwertsteuer).
2. Der VerKäufer bzw. Einlieferer zahlt bei einem erfolgreichen Verkauf über die
Online-Plattform im Wege der Verkaufsformen "Premium Auktion" oder "Premium Trading" an
NetBid eine im Einzelfall vorab mit NetBid zu vereinbarende Courtage. Ein Verkauf in den
anderen Varianten ist für den Verkäufer bzw. Einlieferer courtage-frei.
3. Bei Verkauf über die Online-Plattform im Wege der Verkaufsformen „Standard Auktion“ oder
„Premium Auktion“ stellt NetBid den Kaufpreis und die angefallene Courtage dem Käufer bzw.
dem Einlieferer in Rechnung. Auf die zu zahlenden Beträge wird jeweils die gesetzliche
Mehrwertsteuer erhoben. Die Zahlung des vollen Kaufpreises hat nach Zusendung der Rechnung
per e-Mail oder auf dem Postweg durch Verrechnungsscheck mit unwiderruflicher Bankbestätigung
oder Überweisung an NetBid zu erfolgen. Überweisungs- und sonstige Gebühren gehen zu Lasten
des Käufers. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Die Courtage ist bei Erhalt der
Rechnung fällig, unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises oder der rechtlichen Beurteilung
des Kaufpreisanspruchs. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank im Sinne des § 247 Abs. 1 S. 3 BGB
berechnet. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an
NetBid zu zahlen. Nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Kopie mit Stempel des
Ausfuhrnachweises wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Teilnehmer aus
EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten USt.-Identifikations-Nummer
umsatzsteuerfrei erfolgen.
4. NetBid vermittelt Vertragsabschlüsse zwischen den Einlieferern und den Teilnehmern.
Kaufverträge kommen stets ausschließlich zwischen den Einlieferern und den Teilnehmern
(nachfolgend jeweils einzeln auch die „Vertragspartei“ bzw. beide gemeinsam auch die
„Vertragsparteien“) zustande. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsabschluss
und -durchführung obliegt allein diesen Vertragsparteien. Die Vertragsparteien stellen NetBid
jeweils auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, von der jeweils anderen Vertragspartei
aus und im Zusammenhang mit Auktionen, Trading oder Vertragsabschlüssen oder der Durchführung
von Verträgen gegen NetBid geltend gemacht werden, soweit NetBid nicht gemäß Ziffer IV.6 haftet.
5. Bei Verkauf über die Online-Plattform im Wege der Verkaufsformen „Standard Trading“ oder
„Premium Trading“ ist der Einlieferer verpflichtet, NetBid durch unverzügliche Vorlage eines
schriftlichen Kaufvertrages unaufgefordert verbindlich mitzuteilen, ob und zu welchen
Konditionen mit dem Käufer – vermittelt über die Online-Plattform – ein Kaufvertrag zustande
gekommen ist.
Kommt der Einlieferer dieser Verpflichtung nicht nach, ist NetBid berechtigt, ihn von einer
weiteren Teilnahme der Online-Plattform auszuschließen. NetBid ist in diesem Fall ferner
berechtigt, dem Einlieferer eine Vertragsstrafezahlung in Höhe von Euro 5.000,00 je
veräußertem Gegenstand aufzuerlegen. Diese hat der Einlieferer unverzüglich auszugleichen.
Die Geltendmachung eines NetBid daneben entstandenen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. NetBid haftet gegenüber den Einlieferern und Teilnehmern wegen Verletzung vertraglicher und
außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, auch für ihre
leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen diejenigen
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf
(Kardinalpflichten). Auch gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit es Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betrifft. Die Haftung für grob fahrlässig
begangene Pflichtverletzungen sowie fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist beschränkt
auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Das Vorstehende gilt
gleichermaßen für Ansprüche des Teilnehmers bzw. des Einlieferers auf Ersatz nutzloser
Aufwendungen.
7. NetBid übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website
http://www.netbid.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem
Medium Internet. Insbesondere ist NetBid nicht dafür verantwortlich, wenn Gebote aufgrund
technischer Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, nicht verarbeitet oder
gespeichert werden können.
8. Erfüllungsort für die Lieferung der Einlieferungsobjekte ist deren jeweiliger Standort,
für Zahlungen die Freie und Hansestadt Hamburg. Ist der Einlieferer oder Käufer Kaufmann
oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen NetBid und dem
Einlieferer oder dem Käufer die Freie und Hansestadt Hamburg.
9. Änderungen dieser AGB teilt NetBid den Einlieferern und Teilnehmern per e-Mail an die
jeweils mitgeteilte e-Mail-Adresse mit (nachfolgend die „Änderungsmitteilung“). Wird
diesen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung bei dem
jeweiligen Einlieferer oder Teilnehmer von dem Einlieferer oder Teilnehmer durch schriftliche
Erklärung (z.B. per e-Mail) gegenüber NetBid widersprochen, so gelten die geänderten AGB als
von dem Einlieferer bzw. Teilnehmer angenommen. Bei Widerspruch eines Einlieferers oder
Teilnehmers werden die mit diesem Einlieferer oder Teilnehmer zum Zeitpunkt des Widerspruches
laufenden Rechtsgeschäfte nach den Bedingungen der geltenden AGB abgewickelt. Nach Abwicklung
dieser laufenden Rechtsgeschäfte gilt die Geschäftsbeziehung zwischen NetBid und dem
Widersprechenden als einvernehmlich beendet.